Hotel-Restaurant Hubertus-Klause   56470 Bad Marienberg

 

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

-Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahme- und Veranstaltungsvertrag- 

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen durch die Reservierungsbestätigung des Hotel Hubertus-Klause    und

nach der erfolgten Anzahlung des Kunden. Falls eine schriftliche Reservierungsbestätigung aus Zeitgründen nicht mehr

möglich war, das/die Zimmer jedoch telefonisch zugesagt und bereitgestellt war/en, gilt der Gastaufnahmevertrag

ebenfalls als abgeschlossen.

Gruppenreservierung –auch für Bankettveranstaltungen- bedürfen prinzipiell der schriftlichen Form.

  1. Der Abschluß des Gastaufnahme- oder Veranstaltungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des

Vertrages, gleichgültig, auf welche Zeit der Vertrag abgeschlossen wurde.

  1. Das Hotel Hubertus-Klause ist verpflichtet, den reservierten Platz/die reservierten Plätze dem Gast bereitzustellen und

die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Das Hotel ist berechtigt, bis zum 31. Tag vor Anreise vom Gastauf-nahmevertrag oder vom Veranstaltungsvertrag aus wichtigen Gründen zurückzutreten.

  1. Stornoregelungen: Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen durch den Gast gelten folgende

                Stornoregelungen:

Bis 31 Kalendertage vor Anreise:          Stornogebühr in Höhe der Anzahlung

                                                               30 – 22 Kalendertage vor Anreise:         10% der gesamten Rechnungssumme

                                                               21 – 15 Kalendertage vor Anreise:         25% der gesamten Rechnungssumme

                                                               14  –  7 Kalendertage vor Anreise:         50% der gesamten Rechnungssumme

                                                                 6  –  4 Kalendertage vor Anreise:         60% der gesamten Rechnungssumme

                                                                 3  –  1 Kalendertag/e vor Anreise:        80% der gesamten Rechnungssumme

4 a:          Diese Stornoregelung betrifft im gleichen Maße auch alle vereinbarten Bankett- und Restaurant-Veranstaltungen.

                Das Hotel Hubertus-Klause  ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach

                Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.

 

  1. Ersatzansprüche für einen etwaigen entgangenen Aufenthalt infolge höherer Gewalt wie z.B. Krankheit, behördlicher

                Eingriffe, Seuchenausbruch oder dergleichen sind kein Grund für den Reiserücktritt.

  1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen – z.B. wegen vorzeitiger Abreise – werden grundsätzlich nicht erstattet, –

                auch nicht teilweise.

Für abhanden gekommene Gegenstände wie Kleidungsstücke, Wertgegenstände und dergleichen werden keine

                Ersatzansprüche durch das Hotel Hubertus-Klause   anerkannt.

 

  1. An- und Abreisezeiten: Anreise:                  täglich ab 15.00 Uhr und bis 20:00 Uhr

                                                               Abreise:                  bis 11.00 Uhr

 

  1. Leistungen: Welche Leistungen vereinbart wurden, ergibt sich aus der Reservierungsbestätigung des Hotels.

 

  1. Mündliche Absprachen haben nicht stattgefunden bzw. bedürfen der schriftlichen Festlegung. Sollten ein oder mehrere

                Punkte dieser Geschäftsbedingungen gegen geltendes oder zukünftiges Recht verstoßen, so betrifft das nicht die

                restlichen Vertragspunkte.

Gerichtsstand ist Bad Marienberg

Hotel-Restaurant Hubertus-Klause        Udo und Jutta Hrachowetz    Europastr. 2            56470 Bad Marienberg